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Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Lehrgang (Ganztagsunterricht), ein Praktikum (von 160 Stunden) in einer Apotheke, welches in den Schulferien zu absolvieren ist, eine Ausbildung in erster Hilfe von 8 Doppelstunden außerhalb der schulischen Ausbildung und eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke.

Weitere Informationen zu der schulischen Ausbildung finden Sie bei den Unterrichtsfächern.

Die Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin/Assistent wird nach erfolgreich bestandener Prüfung, die sich in zwei Prüfungsabschnitte gliedert, verliehen.

Erster Prüfungsabschnitt (nach dem zweijährigen Lehrgang)

Die schriftliche Prüfung umfasst jeweils eine Aufsichtsarbeit in den Fächern:

Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:

Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Fächern:

Zweiter Prüfungsabschnitt (nach dem sechsmonatigen Praktikum in der Apotheke)

Der zweite Prüfungsabschnitt beinhaltet ein Prüfungsgespräch zum Fach „Apothekenpraxis“. Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie die zur Ausübung des Berufs des pharmazeutisch-technischen Assistenten/der pharmazeutisch-technischen Assistentin erforderlichen Kenntnisse besitzen.

Anrechnungsmöglichkeiten:

  1. Auf Antrag kann von der zuständigen Behörde eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer des schulischen Lehrgangs angerechnet werden, wenn die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet ist. Dies gilt entsprechend für Zeiten eines Studiums der Pharmazie oder einer anderen naturwissenschaftlichen Fachrichtung.
  2. Eine außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes abgeschlossene Ausbildung kann ebenfalls auf die Ausbildungszeit bzw. auf die Prüfung angerechnet werden, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes anerkannt wird.
  3. Für Apothekenhelfer(innen), Apothekenfacharbeiter(innen), Pharmazeutisch Technische Assistentinnen/Assistenten und pharmazeutische-kaufmännische Angestellte entfällt das 160-stündige Praktikum.