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Berufsvoraussetzungen

Mit folgenden Voraussetzungen, die im PTA-Gesetz geregelt sind, erteilt die zuständige Behörde die Erlaubnis zur Ausübung des PTA-Berufs.  

Die Ausbildung setzt einen mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) voraus. Dann kann die zweijährige schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule absolviert werden. Zusätzlich absolvieren PTA-Schüler ein 160-stündiges Praktikum in einer Apotheke und nehmen erfolgreich an einem „Erste Hilfe“-Kurs teil. 

Sind diese Ausbildungsschritte absolviert, erfolgt im Anschluss an die Schulausbildung der 1. Abschnitt der staatlichen Abschlussprüfung und ein 6-monatiges Praktikum in der Apotheke. Nach diesem zweiten Praktikum folgt der 2. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung

Details zu den Prüfungen finden Sie im Bereich Ausbildung.