Berufsvoraussetzungen
Mit folgenden Voraussetzungen, die im PTA-Gesetz geregelt sind, erteilt die zuständige Behörde die Erlaubnis zur Ausübung des PTA-Berufs.
Die Ausbildung setzt einen mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) voraus. Dann kann die zweijährige schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule absolviert werden. Zusätzlich absolvieren PTA-Schüler ein 160-stündiges Praktikum in einer Apotheke und nehmen erfolgreich an einem „Erste Hilfe“-Kurs teil.
Sind diese Ausbildungsschritte absolviert, erfolgt im Anschluss an die Schulausbildung der 1. Abschnitt der staatlichen Abschlussprüfung und ein 6-monatiges Praktikum in der Apotheke. Nach diesem zweiten Praktikum folgt der 2. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung.