Ausbildungskosten
Die PTA-Ausbildung ist kostenfrei.
Lt. Jahressteuergesetz 2009 können Eltern das Schulgeld – höchstens 5.000,00 € pro Jahr- (betrifft nicht Unterbringung, Betreuung und Verpflegung) steuerlich geltend machen, siehe DOK 2009/0158048.
Die Ausbildung zur/zum PTA ist zum Beispiel durch die Arbeitsagentur oder durch BAföG förderungsfähig.
Informationen zu BAföG:
Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung